Wieder Gottesdienste in der Johanneskirche

Nach ausführlicher Beratung hat unser Presbyterium beschlossen, ab Christi Himmelfahrt (21.05.2020) alle 14 Tage wieder Gottesdienste mit Besuchern in der Johanneskirche zu feiern. Unsere Landeskirche hat dazu in Abstimmung mit dem Land Rheinland-Pfalz und dem Bistum Speyer „Richtlinien für Gottesdienste in Kirchen“ erlassen. Diese gelten ab sofort auch in der Johanneskirche. Der Gesundheitsschutz steht an erster Stelle, deshalb bitten wir Sie, sich gewissenhaft beim Besuch der Gottesdienste an folgende Vorgaben zu halten:

  • Am Eingang müssen von allen Besucherinnen und Besuchern die Daten (Name, Adresse, Telefonnummer) erfasst werden. Dies geschieht durch einen Presbyter, eine Presbyterin. Die Daten werden 21 Tage lang im Pfarramt aufbewahrt und danach vernichtet.
  • Für die Teilnahme am Gottesdienst ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes unbedingt erforderlich. Dieser muss während des gesamten Gottesdienstes getragen werden.
  • Der Mindestabstand zwischen den Stühlen muss 2 Meter betragen. Dazu ist die Johanneskirche entsprechend umgestuhlt worden. Die Sitze dürfen nicht verrückt werden, auch wenn Menschen aus einem Haushalt anwesend sind, gelten diese Richtlinien.
  • Die Anzahl der Plätze in der Kirche ist durch diese Vorgaben auf 40 begrenzt. Daher bieten wir jeweils zwei Gottesdienste um 9.30 Uhr und um 11.00 Uhr an. Wir bitten daher um vorherige Anmeldung über diese App. Dort ist genau ersichtlich, wie viele freie Plätze es für die jeweiligen Gottesdienste noch gibt. Bitte reservieren Sie nur so viele Plätze, wie Sie auch wirklich benötigen. Natürlich ist auch eine telefonische Anmeldung über das Pfarramt möglich.
  • Die Kirche ist durch den Haupteingang vom Exerzierplatz aus zu betreten und über die Seitentür zum Kirchhof zu verlassen. Menschen, die einen barrierefreien Zugang benötigen, können selbstverständlich weiter den Seiteneingang benutzen.
  • Zum Gottesdienst an Christi Himmelfahrt ist der Einlass ebenfalls über den Haupteingang der Kirche (nicht über den Parkplatz, der an diesem Tag gesperrt ist).
  • Es werden keine Gesangbücher ausgegeben. Auf den Plätzen werden Liedzettel zu finden sein.
  • Der Mindestabstand von 2 Metern ist immer einzuhalten. Für Gottesdienste im Freien gelten dieselben Vorschriften.
  • Desinfektionsmittel stehen am Ein- und Ausgang bereit.
  • Taufen sind unter den oben genannten Bedingungen möglich.

Aktuelle Informationen und alle Richtlinien gibt es zum Nachlesen auf der Homepage der Landeskirche.

Gerne können Sie sich für alle Fragen, Wünsche oder Infos auch ans Pfarramt wenden. Wir sind gerne für Sie da.

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